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Baugenehmigung

Eine Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung zum Errichten, Beseitigen oder Verändern von Gebäuden. Vor jedem Bau von Gebäuden müssen Bauherren eine Baugenehmigung beim zuständigen Bauamt einholen. Auch bei Veränderungen am Gebäude, Erweiterungen durch Nebengebäude, Anbauten oder dem Anbringen zusätzlicher Elemente kann eine Baugenehmigung erforderlich sein. Die Bestimmungen unterscheiden sich je nach Bundesland, teilweise sogar nach Gemeinden. Eine Baugenehmigung muss beim Bauamt der jeweiligen Gemeinde- oder Kreisverwaltung beantragt werden. 

In der Regel müssen dem Bauantrag Dokumente wie Lageplan, Bauzeichnungen und Beschreibung des geplanten Bauvorhabens beigelegt werden. Zudem wird eine Gebühr fällig. Anschließend wird ein Genehmigungsverfahren durchgeführt, bei dem unter anderem die Dokumente geprüft werden und die Übereinstimmung mit örtlichen Vorschriften und Bebauungsplänen sondiert wird. Je nach Lage und Nutzung des Bauvorhabens können weitere Verfahren notwendig sein wie zum Beispiel Prüfungen zum Emissions- oder Wasserschutz, bevor eine Baugenehmigung erteilt wird. Die Erteilung einer Baugenehmigung ist zeitlich meist auf drei Jahre befristet. Der Bauherr muss also innerhalb der vorgegebenen Frist mit dem Bauvorhaben beginnen, ansonsten erlischt die Baugenehmigung. 

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