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Bauanzeige

Eine Bauanzeige ist ein bauordnungsrechtliches Verfahren, das bundeslandspezifisch in den einzelnen Landesbauordnungen festgelegt ist und zur vereinfachten Überprüfung und Umsetzung von nicht genehmigungsbedürftigen Bauvorhaben genutzt werden kann. Unter diese Bauvorhaben fallen oft Gebäude geringer Höhe wie Garagen, Carports oder Gewächshäuser. Sie findet grundsätzlich nur in Gebieten Anwendung, für die ein Bebauungsplan vorliegt.

Im Gegensatz zu einem Bauantrag muss die Bauanzeige nicht genehmigt werden, sondern das Bauamt müsste diese bei einem Einwand ablehnen. Insgesamt geht dieses Verfahren daher in der Regel schneller. und der Bau kann deutlich eher anfangen.

In dem Bauanzeigenverfahren sind der zuständigen Bauaufsichtsbehörde die Bauvorlagen sowie eine schriftliche Bescheinigung des Architekten bzw. Bauingenieurs über die Einhaltung sämtlicher baurechtlicher Vorschriften vollständig vorzulegen. Eine Nachreichung von Unterlagen im laufenden Verfahren ist nicht möglich. Die Behörde prüft die Unterlagen dann lediglich auf ihre Vollständigkeit und Plausibilität, die Erteilung einer förmlichen Baugenehmigung erfolgt nicht. Erhebt das Amt innerhalb einer Karenzfrist – in der Regel innerhalb von vier Wochen - keine Einwände, ist der Baubeginn automatisch durch das Amt gestattet.

In einigen Bundesländer wurde die Bauanzeige durch das verfahrensfreie Bauvorhaben ersetzt. Bei diesem gilt, dass die Bauaufsichtsbehörde nicht über ein Bauvorhaben informiert werden bzw. dieses nicht genehmigen muss, sofern alle gesetzlichen Bestimmungen bei dem Bau eingehalten werden.

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