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Fachunternehmer Bescheinigung gemäß §35c EStG für Ihren HEIM & HAUS-Auftrag | Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden

Als kostenlose Dienstleistung können Sie sich online die Fachunternehmer Bescheinigung gem. § 35c EstG bequem als Online-Download abrufen – hierfür benötigen Sie Ihre Auftragsnummer sowie einen persönlichen Zugangscode. Sofern Sie eine förderfähige Produktkonfiguration gewählt haben, finden Sie beide Informationen auf der Rechnung Ihres HEIM & HAUS Produktes. 

Sie können die Zugangsdaten auch Ihrem Steuerberater oder einer Person Ihres Vertrauens weiterleiten und sich beim Download, Ausdruck und dem ergänzenden Ausfüllen der Bescheinigung mit Ihren persönlichen Angaben helfen lassen.

Die Fachunternehmer Bescheinigung zu Ihrem Auftrag steht Ihnen nach Montage und vollständigem Rechnungsausgleich zum Download bereit.

Zu Ihrer Fachunternehmer Bescheinigung


Weitergehende Informationen zum Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen (§ 35c EStG)

Was ist §35c EStG?

Der §35c EStG gilt seit dem 01.01.2020. Der Paragraph unterstützt das Klimaschutzprogramm 2030 und soll dazu beitragen, dass die Treibhausgase bis 2030 um 40% gegenüber 1990 verringert werden. Somit können laut §35C EStG Steuerermäßigungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Objekten geltend gemacht werden, sofern sie die Mindestanforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erfüllen. Neben den Lohnkosten werden dabei erstmals auch Materialkosten seitens der Regierung gefördert. Die Förderung setzt allerdings gewisse Anforderungen voraus, wodurch beispielsweise nur energetische Maßnahmen an Gebäuden, welche älter als 10 Jahre sind, gefördert werden. Zudem muss eine Bescheinigung des Fachunternehmens, welche die Maßnahmen durchgeführt hat, vorgelegt werden. Damit die Vollständigkeit der Bescheinigung von Anfang an gegeben ist hat das BMF (Bundesfinanzministerium) eine Musterbescheinigung veröffentlicht, die sowohl den Inhalt sowie den Aufbau und die Reihenfolge der Bescheinigung vorgibt. 

Unter anderem diese energetischen Maßnahmen sind förderungsfähig:

Erneuerung von Fenstern
Erneuerung von Außentüren
Erneuerung von energieeffizienten Dachfenstern

Die Voraussetzungen sorgen dafür, dass die Sanierungsmaßnahmen tatsächlich zum Klimaschutz beitragen. Nur wer alle Voraussetzungen erfüllt kann von der Förderung profitieren.
Einige der Anforderungen bringen Sonderbestimmungen und -erläuterungen mit sich. Vom Begriff der Wohnung bis hin zur detailierten Erläuterung der anspruchsberechtigten Personen. All diese sind durch das Bundesfinanzministerium in einem Zusatzdokument zum §35C EStG aufgeführt und erläutert worden. 

Diese Voraussetzungen müssen für eine Förderung erfüllt sein
  1. begünstigtes Objekt muss älter als 10 Jahre sein
  2. das Objekt wird selbst genutzt
  3. das Objekt befindet sich innerhalb der Europäischen Union oder ist dem Europäischem Wirtschaftsraum gelegen
  4. Antrag der Steuerermäßigung durch eine natürliche, unbeschränkt steuerpflichtige Person
  5. Durchführung und Bescheinigung der Maßnahmen durch ein Fachunternehmen
  6. Bescheinigung und Rechnung in deutscher Sprache
  7. Zahlung muss bereits auf das Konto des Leistungserbringers eingegangen sein
  8. Kosten dürfen im Vorhinein nicht als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden bzw. worden sein

 

Der §35c EStG sieht pro Objekt, welches die Voraussetzungen erfüllt, eine Steuerermäßigung von insgesamt maximal 40.000€ vor. Dieser Bonus ist durch das Bundesfinanzministerium in einer zeitlichen Staffelung vorgesehen. Auf Antrag ermäßigt sich die tarifliche Einkommenssteuer im Jahr des Abschlusses der energetischen Maßnahmen durch ein Fachunternehmen um 7% der Aufwendungen, jedoch maximal um 14.000€. Im 1. Folgejahr ist der Bonus identisch. 7% der Aufwendungen und maximal 14.000€ werden ermäßigt. Im 2. Folgejahr ist eine mögliche Steuerersparnis von 6% der Aufwendungen und einem maximalen Betrag von 12.000€ vorgesehen. 

Veranlagungszeitraum prozentuale Steuerermäßigung maximale Steuerermäßigung
Jahr der Sanierungsmaßnahme 7% der Aufwendungen 14.000€
1. Folgejahr 7% der Aufwendungen 14.000€
2. Folgejahr 6% der Aufwendungen 12.000€

Quelle: Bundesministerium der Finanzen 
HEIM & HAUS übernimmt keine steuerberatende Tätigkeit. Für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten redaktionellen Inhalte und Informationen kann keinerlei Gewähr übernommen werden. Haftungsansprüche, die sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, welche durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.

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