Als Flachdach wird ein Dach mit geringer Dachneigung bezeichnet. Je nach Definition liegt diese zwischen 0° und 5° oder unter 10°. Das Deutsche Institut fĂŒr Normung (DIN) unterteilt FlachdĂ€cher in zwei Gruppe; so weist Gruppe I eine Dachneigung bis 3° (5,2 % GefĂ€lle) auf, Gruppe II eine Neigung ĂŒber 3° bis 5° (8,8% GefĂ€lle). Die Flachdachrichtlinien vom Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks gehen ab einer Neigung von 1,1° (2% GefĂ€lle) von einem Flachdach aus. Darunter liegende DĂ€cher, sogenannte NulldĂ€cher, gelten als Sonderkonstruktionen.
Neben der Dachneigung werden FlachdĂ€cher auch hinsichtlich ihrer Nutzung unterschieden. Nicht genutzte FlachdĂ€cher werden lediglich zu Wartungszwecken betreten, genutzte FlachdĂ€cher hingegen sind fĂŒr lĂ€ngere Aufenthalte, Befahrung und BegrĂŒnung konstruiert.
Ein Flachdach ermöglicht die vollstĂ€ndige FlĂ€chennutzung des obersten Stockwerks und vereinfacht im Falle einer GebĂ€uderweiterung die nachtrĂ€gliche Aufstockung. Je nach Gegebenheiten kann auch das Dach selbst als zusĂ€tzliche FlĂ€che genutzt werden, beispielsweise als Dachterrasse, Parkdeck, begrĂŒnte Anlage oder zur Installation von BelĂŒftungs- und Solaranlagen.
FlachdĂ€cher werden nicht wie SchrĂ€gdĂ€cher mit Dachziegeln oder Dachsteinen gedeckt, sondern mit einer wasserabweisenden AuĂenhaut abgedichtet. Dazu werden meist Kunststoff- oder bitumenbeschichtete Bahnen genutzt. Aufgrund ihrer Konstruktionsweise sind FlachdĂ€cher einer erhöhten Beanspruchung durch NiederschlĂ€ge, Feuchtigkeit und Wasserdruck ausgesetzt. Im Gegensatz zu geneigten DĂ€chern flieĂt Wasser nicht einfach ab, daher werden besondere Anforderungen an die Dachhaut, Abdichtung und EntwĂ€sserung gestellt. Im Regelfall ist ein MindestgefĂ€lle zu beachten, damit sich keine lĂ€nger stehenden PĂŒtzen bilden. Die Flachdachrichtlinien beinhalten entsprechende Fachregeln fĂŒr die Abdichtung, gleichzeitig sind die von der DIN vorgegeben Normen einzuhalten.