Ein Typenprüfbericht erfasst die Ergebnisse einer Typenprüfung, die im Bauwesen zur Überprüfung von statischen Konstruktionen angewandt wird.
In der Typenprüfung wird eine gesamte bauliche Anlage, Bauteile oder Varianten bzw. Untertypen einer Anlage, die mehrfach, wiederholt und an verschiedenen Standorte errichtet werden soll, einmalig unter Berücksichtigung von technischen Baubestimmungen und gültigen Normen von einem bautechnischen Prüfamt überprüft. Dazu sind die Beschreibung der Konstruktion und ihrer Varianten, Maße und rechnerische Bemessungen, Materialkennwerte und Anwendungsbedingungen als Typenplan vorzulegen.
Entsprechen die bautechnischen Unterlagen allen gültigen Vorschriften und ist die Standsicherheit entsprechend gewährleistet, wird ein Typenprüfbericht ausgestellt. Dieser kann über die Angaben der Typenpläne hinaus weitere Vorgabe und Hinweise beinhalten. Die geprüfte Typenstatik kann dann innerhalb der Geltungsdauer des Berichts beliebig oft konstruiert werden, eine Einzelfallprüfung für Objekte dieser Bauart ist somit nicht mehr notwendig. Bei einem Bauvorhaben wird durch die für das Vorhaben zuständige Prüfstelle lediglich die Übereinstimmung der verwendeten Konstruktion mit den Unterlagen des Prüfberichts untersucht.
Der Typenprüfbericht gilt bundesweit und ist in der Regel auf fünf Jahre befristet, die Geltungsdauer kann allerdings durch einen schriftlichen Antrag um bis zu fünf Jahre verlängert werden, sofern sich die Voraussetzung und die Konstruktion nicht verändert haben. In den meisten Fällen ist auch im Nachgang eine Ergänzung der Typenprüfung um weitere Bauteile oder Ausführungsvarianten möglich.