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Asbest

Asbest ist ein mineralischer Faserstoff. Die Fasern können miteinander verwoben werden, sind sehr fest, hitze-, feuer- und säurebeständig und weisen eine sehr gute Dämmfähigkeit auf. Aufgrund dieser Eigenschaften wurde Asbest früher vermehrt in der Industrie und zur Wärmedämmung eingesetzt.

Inzwischen wird Asbest allerdings als sehr gesundheitsgefährdend eingestuft, daher ist seine Produktion und Verarbeitung seit einiger Zeit verboten. In Deutschland gilt das Verbot seit 1993, in der EU seit 2005. Der reine Hautkontakt mit Asbest ist unbedenklich, die feinen Fasern des Stoffes können jedoch leicht in die Atemwege gelangen und dort zu Erkrankungen wie chronischen Entzündungen bis hin zu Lungenkrebs führen. Die durch Asbest hervorgerufene Lungenkrankheit Asbestose ist eine anerkannte Berufskrankheit. 

Trotz des Verbots findet sich häufig in älteren Gebäuden noch Asbest. Insbesondere bei Häusern, die während der Verarbeitungshochphase zwischen 1960 und 1990 gebaut wurden, ist Asbest wahrscheinlich. Besonders oft betroffen sind Dacheindeckungen und Außenwandverkleidungen, für die vermehrt Asbestzement verwendet wurde. Auch alte Fliesenkleber, Fensterkitt, Putze und Spachtelmassen können kleine Menge enthalten.

Asbest kann in schwach oder fest gebundener Form vorliegen. Bei Produkten mit einer schwachen Asbestbindung liegt der Asbestanteil in der Regel bei über 60 Prozent. Zu diesen zählt Spritzasbest, der zur Beschichtung und Ummantelung von Bauteilen genutzt wurde. Die schwach gebundenen Fasern lösen sich leicht und bereits bei kleinen Erschütterungen, sodass die Gefahr durch freigesetzte Fasern steigt. Fest gebundener Asbest liegt in kleineren Mengen und insbesondere in Asbestzement vor. In dieser Form lösen sich die Fasern erst bei einer Beschädigung, die beispielsweise durch Bohren, Sägen, Schleifen, Zerschlagen oder durch starke Abnutzung hervorgerufen werden kann.

Asbestfasern werden häufig bei Sanierungs- und Renovierungsarbeiten freigesetzt, daher sollte vor entsprechenden Baumaßnahmen der Asbestgehalt von einem Fachmann überprüft werden. Wird Asbest festgestellt, muss dieser unter Beachtung strenger Schutzmaßnahmen von Fachfirmen entfernt und entsorgt werden.

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