Das Mindestgefälle bezeichnet die Neigung eines Bauelements, die dieses zur wirksamen Abführung von Wasser aufweisen muss. Da Entwässerung über Schwerkraft funktioniert, ist dafür ein gewisser Neigungswinkel notwendig.
Insbesondere bei Flachdächern ist ein Mindestgefälle erforderlich, damit Regenwasser sicher abfließt und keine stehenden Pfützen bildet, die die Dachhaut durch Feuchtigkeit und Druck belasten und langfristig schädigen können. In der Flachdachrichtlinie wird bei Flachdächern in der Regel ein Mindestgefälle von 2 % bzw. 1,1° empfohlen. Das Deutsche Institut für Normung (DIN) sieht eine effektive Entwässerung hingegen erst ab 5 % bzw. 2,9° gewährleistet.
Ist ein Mindestgefälle bautechnisch oder aus anderen Gründen nicht möglich, kann ein Flachdach in begründeten Fällen auch ohne dieses errichtet werden. Allerdings sind dann bei der Dachabdichtung bestimmte Maßnahmen zu ergreifen, so muss beispielsweise der Stoff für die Dachhaut hinsichtlich Material und Dicke so ausgewählt werden, dass diese der erhöhten Beanspruchung durch Wasseransammlungen standhält.