Schließt eine Dachfläche nicht mit der Außenwand eines Gebäudes ab, sondern geht über diese hinaus, wird der herausragende Teil als Dachüberstand bezeichnet. Dieser dient vorrangig zum Schutz der Fassade gegen Nässe durch Niederschlag und je nach Breite auch als Sonnen- und Hitzeschutz durch Verschattung des Gebäudes. Er wird aber auch als optisches Gestaltungselement genutzt.
Der Dachüberstand bildet die äußere Kante des Gebäudeabschlusses und muss innerhalb der baurechtlichen Grenzen liegen. Wird die Dachrinne, wie häufig bei einem vorstehenden Dach, am Dachüberstand befestigt, zählt sie ebenfalls dazu und darf nicht über die Grundstücksgrenzen hinausragen.