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Energieausweis

Der Energieausweis beinhaltet Angaben und Auskünfte zu den energetischen Eigenschaften eines Gebäudes, wie dem Energieverbrauch und der Energieeffizienz. Er ist eine Vorgabe der Energiesparverordnung EnEV und seit 2009 Pflicht für alle Wohngebäude in Deutschland. Ab seinem Ausstellungsdatum ist er grundsätzlich 10 Jahre gültig.

Es wird zwischen zwei Arten von Energieausweisen unterschieden:
Im Energiebedarfsausweis wird der voraussichtliche Bedarf angegeben. Dieser wird rechnerisch unter Berücksichtigung von gebäudespezifischen Daten – beispielsweise dem Baujahr und der Bausubstanz – und standardisierten Angaben wie den durchschnittlichen Raumtemperaturen und klimatischen Bedingungen ermittelt.

Der Energieverbrauchsausweis hingegen weist den Verbrauch der letzten drei Jahre auf Basis der jährlichen Heizkostenabrechnungen aus. Wohngebäude ab fünf Wohneinheiten können die Ausweisart frei wählen, gleiches gilt für Wohngebäude mit vier oder weniger Einheiten, sofern das Gebäude die Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt. Ist dies nicht gegeben, darf nur ein Energiebedarfsausweis ausgestellt werden.

Seit 2014 beinhaltet der Energieausweis die Zuweisung zu einer Energieeffizienzklasse anhand einer Skala, welche von A+ (sehr geringer Energiebedarf) bis H (sehr hoher Energiebedarf) reicht. Sind Empfehlungen für eine Modernisierung des Gebäudes möglich, werden diese durch den Austeller ebenfalls im Energieausweis angegeben.

Spätestens bei einem Verkauf oder einer Neuvermietung bestehender Gebäude muss der Energieausweis erstellt und den potentiellen Käufern oder Mietern vorgelegt werden, um eine Einschätzung der Energiekosten und einen Vergleich von Immobilien hinsichtlich ihrer Energieeffizienz zu ermöglichen. Bei dem Bau eines neuen Gebäudes ist ein Energiebedarfsausweis auszustellen. Bei baulichen Änderungen, die sich auf den energetischen Zustand auswirken, muss der Energiebedarfsausweis erneuert werden. Denkmalgeschützte Gebäude und Kleingebäude unter 50m2 Nutzfläche benötigen keinen Energieausweis.

Der Energieausweis liefert eine Einschätzung für die Energieeffizienz und den voraussichtlichen Energiebedarf eines Gebäudes. Allerdings beeinflusst das Lüftungs- und Heizverhalten der Bewohner sowie Witterungseinflüsse den tatsächlichen Verbrauch und die anfallenden Kosten. Zudem bezieht sich der Energieausweis auf ein Gebäude als Ganzes, in Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten gelten die Angaben dementsprechend für das gesamte Wohngebäude und nicht für eine einzelne Wohnung.

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