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Brandschutz

Brandschutz umfasst alle Maßnahmen, die die Entstehung und Ausbreitung eines Brandes verhindern, Lebewesen und Sachwerte im Brandfall schützen und deren Rettung sowie die Bekämpfung des Feuers ermöglichen. Er wird in den vorbeugenden und den abwehrenden Brandschutz unterteilt.

Beim vorbeugenden Brandschutz werden bauliche, anlagentechnische und organisatorische Vorkehrungen zur Prävention eines Brandes getroffen. Gleichzeitig dient er im Brandfall dazu, die Reichweite und Auswirkungen eines Brandes einzuschränken.

  • Bauliche Brandschutzmaßnahmen werden bei der Gebäudeerrichtung oder bei baulichen Veränderungen berücksichtigt. Dazu werden Kriterien wie die Planung von Flucht- und Rettungswegen, die Bildung von Brandabschnitten durch Brandwände und Brandschutztüren, der Einbau von Sprinkleranlagen, die Verwendung brandhemmender Materialien und die Feuerfestigkeit der Bauteile beachtet.
  • Anlagentechnischer Brandschutz umfasst technische Einrichtungen und Anlagen wie Rauchmelder, Brandmeldeanlagen, Rauchansaugsysteme und Feuerlöschanlagen, mit der ein Gebäude ausgerüstet wird.
  • Der organisatorische bzw. betriebliche Brandschutz unterstützt die zuvor genannten Komponenten, hält diese funktionstüchtig bzw. betriebsbereit und zeigt einen Ablaufplan für den Brandfall auf. Er beinhaltet die Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen, die Aufstellung und Verbreitung von Brandschutzordnungen und Verhaltensregeln im Notfall sowie die Wartung und Nutzung von Hilfsmitteln wie Löschgeräten.

Der abwehrende Brandschutz wird hingegen nach Ausbruch eines Brandes zu dessen aktiver Bekämpfung ergriffen und insbesondere durch die Feuerwehr und andere Hilfsstellen durchgeführt. Ziel des abwehrenden Brandschutzes ist es, Personen und Tiere zu retten und ggf. zu befreien, den Brand zu löschen sowie Brand- und Begleitschäden am Gebäude und für das Umfeld zu minimieren.

Die sicherheitstechnisch wirksamste und rechtlich zulässige Brandschutzlösung wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst. So spielen unter anderem die Bauart, bauliche Beschaffenheit, ausgewählte Baustoffe und die Art des Gebäudes (Wohn-, Nichtwohn- oder Sondergebäude) eine Rolle, ebenso wie die Anzahl der Gebäudebewohner bzw. -nutzer und die lagebedingte Erreichbarkeit und Zugänglichkeit für Hilfsstellen zur Gefahrenabwehr. Zudem sind brandschutz-, bauordnungs- sowie privatrechtliche Anforderungen zu berücksichtigen und Verordnungen einzuhalten.

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