In den meisten Fällen ist ein Vordach nicht baugenehmigungspflichtig, da ein Vordach häufig als Dekorationselement eingestuft wird. Dennoch sollte man sich im Vorfeld beim zuständigen Bauamt erkundigen. Denn ob eine Baugenehmigung erforderlich ist, hängt von mehreren Faktoren ab:
Standort des Hauses: Baurechtliche Vorschriften sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Auch Gemeinden haben unter Umständen eigene Vorschriften, ob, wie und wo bauliche Veränderungen – zu denen ein Vordach gehört – ausgeführt werden dürfen.
Bebauungsplan: Die Montage eines Vordachs kann auch mit dem örtlichen Bebauungsplan in Konflikt geraten. Dieser wird von den Kommunen erstellt und ist im örtlichen Bauamt einsehbar. Grundsätzlich sollte man vor jeder Baumaßnahme den Bebauungsplan unter die Lupe nehmen.
Größe des Vordachs: Kleinere, freitragende Vordächer am Hauseingang benötigen meistens keine gesonderte Baugenehmigung. Soll sich das Vordach aber über die gesamte Fassadenbreite erstrecken, wird eine Baugenehmigung eher erforderlich sein. Auch wenn das Haus nah am Bürgersteig steht und das Vordach womöglich in den öffentlichen Raum hineinragt, ist eine Baugenehmigungspflicht wahrscheinlich.
Denkmalschutz: Bei unter Denkmalschutz stehenden Häusern erfordern bauliche Veränderungen fast immer eine Genehmigung der zuständigen Behörde. An denkmalgeschützten Häusern lässt sich demnach nicht einfach ein Vordach installieren, dies erfordert eine Genehmigung.
Miete: Wohnt man zur Miete, benötigt man vor der Montage eines Vordachs die schriftliche Genehmigung des Vermieters. Möglicherweise muss das Vordach bei Auszug wieder rückstandslos abgebaut werden können, sodass Sie sich in diesem Fall für ein Modell entscheiden sollten, das sich leicht und flexibel auf- und abbauen lässt.
In vielen Fällen genügt auch eine sogenannte Bauanzeige. Dabei wird das Bauamt lediglich über die Montage des Vordachs in Kenntnis gesetzt. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte man sich in jedem Fall vor der Montage eines Vordachs beim örtlichen Bauamt über die jeweils gültigen Bestimmungen erkundigen.